Die Feuerbestattung in Darmstadt

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium in Darmstadt dem Feuer übergeben und eingeäschert, infolgedessen wird die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Durch kostengünstigere Särge und kleinere Grabstätten sowie Grabmale ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als eine Erdbestattung. 

Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen bei der Beantwortung der Bestattungsart maßgeblich. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist jedoch nicht mehr zwingend nötig. Liegt diese nicht vor, und der Verstorbene hat zu Lebzeiten keine Bestattungsart festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Hinterbliebenen.

Um unnatürliche Todesursachen auszuschließen, erfolgt vor der Einäscherung eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau und Einäscherungsfreigabe - durch einen Amtsarzt. In Bayern erfolgt die Freigabe zur Einäscherung durch die zuständige Polizeidienststelle.

Möglichkeiten der Trauerfeier

Bei Feuerbestattungen in Darmstadt

Bei einer Feuerbestattung bestehen viele Gestaltungsmöglichkeiten zur Trauerfeier. Sie können beispielsweise:

  • Vor der Einäscherung im Krematorium einen persönlichen Abschied am offenen Sarg gestalten.
  • Die Trauerfeier in der Trauerhalle kann mit geschlossenem Sarg vor der Einäscherung erfolgen und infolgedessen wird der Verstorbene ins Krematorium überführt.
  • Die Trauerfeier kann nach der Übergabe ans Feuer mit der Urne gestaltet werden. Dies hat den Vorteil, Trauerfeier und Urnenbeisetzung an einem Tag durchführen zu können.
  • Die Urne kann selbstverständlich auch ohne vorherigen Abschied und Trauerfeier beigesetzt werden. Hierfür wird in Abstimmung mit Ihnen ein Termin zur Urnenbesetzung vereinbart.

Maßgeblich sind Ihre Vorstellungen und Wünsche zur Bestattungsdurchführung.

Urnenausstellung Darmstadt

Für die Trauerfeier und Urnenbeisetzung entscheiden Sie sich für eine Schmuckurne (auch Überurne genannt).  Die Vielzahl an unterschiedlichen Urnen ist nahezu unbegrenzt.  Je nach Bestattungsort und Friedhofssatzung müssen die Urnen den jeweiligen Vorschriften entsprechen. Beispielsweise dürfen Urnen für eine Baum- oder Waldbestattung nur aus biologisch abbaubaren Materialien gefertigt sein, um den Waldboden nicht unnötig zu belasten.  In unserer Urnenausstellung oder in Urnenkatalogen der verschiedenen Hersteller können Sie sich für eine Urne nach Ihren Vorstellungen entscheiden.

Bestattungen in Darmstadt

Die Entscheidung für einen Bestatter ist in Darmstadt nicht an einen Stadtteil gebunden!

Beinahe jeder Bestattungsfachbetrieb bietet seine Dienstleistungen auch außerhalb der eigenen Stadtteile an. Viele Bestattungsunternehmen betreiben mehrere Standorte und begleiten dadurch Familien oftmals in einer ganzen Region. Die Gewerbefreiheit garantiert den Bestattungsunternehmen Zugang zu jedem Friedhof und Ihnen die freie Wahl für ein Bestattungshaus. 

Die Bestattungsmöglichkeiten in den Darmstädter Stadtteilen

In Darmstadt gibt es vielseitge Bestattungsmöglichkeiten und obwohl es für die gesamte Stadt nur eine gültige Friedhofssatzung und Friedhofsgebührenordnung gibt, in der alle Möglichkeiten der Bestattungsdurchführung und Grabvarianten enthalten sind, ist nicht jede Grabart auf jedem Darmstädter Friedhof möglich. Daher ist der genaue Blick in die Friedhofssatzung unabdingbar. Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichen Gegebenheiten und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Ihr Weg zum Waldfriedhof in Darmstadt (Nord)

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Die Grabmöglichkeiten der Stadt Darmstadt

Wahlgrabstätten: Wahlgräber (auch Familiengräber genannt) sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahren und höchstens 40 Jahren verliehen werden kann und deren Lage gemeinsam mit dem Grabnutzungsberechtigten mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht wird. Diese Grabart kann für Feuerbestattungen und Erdbestattungen gewählt werden.

Reihengrabstätten: Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen sowie Urnenbeisetzungen, wie der Name dieser Grabart bereits andeutet werden diese Gräber der Reihe nach innerhalb eines festgelegten Grabfeldes belegt und im Trauerfall nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt. Das Nutzungsrecht bei Reihengräbern kann im Gegensatz zu Wahlgräbern nicht verlängert und ferner darf in einem Reihengrab grundsätzlich nur eine Person bestattet werden.

Urnenwände: In Urnenwänden (auch Kolumbarien genannt) werden Kammern als Urnenwahlgrabstätten in verschiedenden Ausführungen in der Friedhofssatzung angeboten. Meistens kann eine Urnenkammer mit zwei Urnen belegt werden. Die Nutzungsberechtigten können die Urnenverschlußplatte für die Urnenkammer bei einem Steinmetz beschriften lassen. 

Rasengrabstätten: Rasengräber können als Wahl- und Reihengräber für Sarg- und Urnenbestattungen erworben werden. In einer als Grabfeld ausgewiesneen Rasenfläche ohne individuelle durch die jeweilige Familie vorgenommene Grabbepflanzung sind persönlich gestaltete Grabplatten erdbündig im Boden eingelassen.

Trauerhain: Trauerhaine bieten die Möglichkeit der Naturbestattungen unter Bäumen. Es stehen Urnenwahlgrabstätten wie auch Urnenreihengrabstätten zur Verfügung. Bei den Wahlgrabstätten wird eine beschriftete, einheitliche Grabplatte bündig in den Boden  am Bestattungsbaum eingelassen. Bei Reihengrabstätten bringt die Friedhofsverwaltung an dem Bestattungsbaum eine beschriftete Namenstafel an. 

Anonyme Bestattungen: Diese Bestattungsform ist in einem Reihengrab für Erdbestattungen sowie als Urnenbeisetzung bei Feuerbestattungen in einer als Grabfeld ausgewiesenen Rasenfläche möglich. Eine Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung ist nicht möglich. Jedoch kann eine Trauerfeier in der Trauerhalle erfolgen und die Urne oder der Sarg wird infogledessen an einem unbekannten Tag unter Ausschluß der Öffentlchkeit durch die Friedhofsverwaltung beigesetzt. An den anonymen Grabfeldern sind Denkmäler platziert an denen Blumenschmuck für die Verstorbenen abgelegt werden kann. Die Ablage von Blumen auf der Rasenflächen ist untersagt und werden konsequent von den Friedhofsmitarbeitern an das vorgesehene Denkmal verlegt.