Bestattungsartikel | Euro |
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Heller Kiefernsarg (F1): einfaches Deckblatt und Innenausstattung | 395,- |
Einfache weiße Deckengarnitur mit Kissen | 45,- |
Weißes Talar (Sterbehemd) | 20,- |
Schmuckurne, ab | 40,- |
Fachliche Dienstleistungen | |
Einbettung am Sterbeort, innerhalb Rhein-Main | 119,- |
Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zum Krematorium, innerhalb Rhein-Main | 190,- |
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden sowie Hygienische Versorgung) | 75,- |
Überführung der Urne zum beisetzenden Friedhof | 0,- |
Erledigung der Behördengänge
| 170,- |
Planung, Organisation und Betreuung während der Urnenbeisetzung | 195,- |
Summe Eigenleistungen (inkl. MwSt.) | 1.249,- |
Fremdleistungen | |
Einäscherung des Verstorbenen im Krematorium | 534,- |
Amtsärztliche Untersuchung | 61,- |
Summe Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 595,- |
Summe Eigen- und Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 1.844,- |
Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit dem Bestatter Steffen Grossmann e.K., Am Ruhestein 4, 60529 Frankfurt am Main dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRB 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.
Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung: 06151 3082422 oder 0160 96400011
In unserer Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie einer blauen Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
An der Palisadenstraße im Süden von Darmstadt wurde um das Jahr 1835 der Friedhof in Eberstadt angelegt. Der älteste Teil vom Friedhof mit Torbogen als Eingang wurde als Rechteck errichtet. Das Gebäude mit dem Torbogen diente seinerzeit als Leichen- und Aufseherhaus. Die neue Trauerhalle mit ihrem weit heruntergezogenen Blechdach wurde 1982 gebaut. Dadurch entstand ein zweiter Eingang, der gleichzeitig als Vorplatz zur Trauerhalle genutzt und durch eine Urnennischenwand begrenzt wird. Erst seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit der Urnenbestattung am Baum im Trauerwald Darmstadt Eberstadt.
Eine grundlegende Entscheidung im Trauerfall ist die Bestattungsform und die Grabart. Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Möglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Bestattungsform und Grabart birgt Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig diese im Vorfeld eingehend zu besprechen, um dann eine Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Auf diese Weise erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten. Nutzen Sie unsere Angebotsanfrage:
Wahlgrabstätten: Wahlgräber (auch Familiengräber genannt) sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahren und höchstens 40 Jahren verliehen werden kann und deren Lage gemeinsam mit dem Grabnutzungsberechtigten mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht wird. Diese Grabart kann für Feuerbestattungen und Erdbestattungen gewählt werden.
Reihengrabstätten: Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen sowie Urnenbeisetzungen, wie der Name dieser Grabart bereits andeutet werden diese Gräber der Reihe nach innerhalb eines festgelegten Grabfeldes belegt und im Trauerfall nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt. Das Nutzungsrecht bei Reihengräbern kann im Gegensatz zu Wahlgräbern nicht verlängert und ferner darf in einem Reihengrab grundsätzlich nur eine Person bestattet werden.
Urnenwände: In Urnenwänden (auch Kolumbarien genannt) werden Kammern als Urnenwahlgrabstätten in verschiedenden Ausführungen in der Friedhofssatzung angeboten. Meistens kann eine Urnenkammer mit zwei Urnen belegt werden. Die Nutzungsberechtigten können die Urnenverschlußplatte für die Urnenkammer bei einem Steinmetz beschriften lassen.
Rasengrabstätten: Rasengräber können als Wahl- und Reihengräber für Sarg- und Urnenbestattungen erworben werden. In einer als Grabfeld ausgewiesneen Rasenfläche ohne individuelle durch die jeweilige Familie vorgenommene Grabbepflanzung sind persönlich gestaltete Grabplatten erdbündig im Boden eingelassen.
Trauerhain: Trauerhaine bieten die Möglichkeit der Naturbestattungen unter Bäumen. Es stehen Urnenwahlgrabstätten wie auch Urnenreihengrabstätten zur Verfügung. Bei den Wahlgrabstätten wird eine beschriftete, einheitliche Grabplatte bündig in den Boden am Bestattungsbaum eingelassen. Bei Reihengrabstätten bringt die Friedhofsverwaltung an dem Bestattungsbaum eine beschriftete Namenstafel an.
Anonyme Bestattungen: Diese Bestattungsform ist in einem Reihengrab für Erdbestattungen sowie als Urnenbeisetzung bei Feuerbestattungen in einer als Grabfeld ausgewiesenen Rasenfläche möglich. Eine Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung ist nicht möglich. Jedoch kann eine Trauerfeier in der Trauerhalle erfolgen und die Urne oder der Sarg wird infogledessen an einem unbekannten Tag unter Ausschluß der Öffentlchkeit durch die Friedhofsverwaltung beigesetzt. An den anonymen Grabfeldern sind Denkmäler platziert an denen Blumenschmuck für die Verstorbenen abgelget werden kann. Die Ablage von Blumen auf der Rasenflächen ist untersagt und werden konsequent von den Friedhofsmitarbeitern an das vorgesehene Denkmal verlegt.
0615113-2932
Öffnungszeiten:
Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung.
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Grabarten:
Sitzplätze in der Trauerhalle: ca. 100
Bestattungstermine auf dem Waldfriedhof:
Erdbestattungen: Dienstags und Donnerstags
Trauerfeiern: Montags bis Freitags zwischen 9.00 und 11.15 Uhr
Urnenbeisetzungen: Montags und Mittwochs zwischen 13.00 und 14.30 Uhr