Die beiden wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten:
Bestattungsartikel | Euro |
---|---|
Heller Kiefernsarg (F1): einfaches Deckblatt und Innenausstattung | 395,- |
Einfache weiße Deckengarnitur mit Kissen | 45,- |
Weißes Talar (Sterbehemd) | 20,- |
Schmuckurne, ab | 40,- |
Fachliche Dienstleistungen | |
Einbettung am Sterbeort | 119,- |
Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zum Krematorium | 190,- |
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden sowie Hygienische Versorgung) | 75,- |
Überführung der Urne zum beisetzenden Friedhof | 0,- |
Erledigung der Behördengänge
| 170,- |
Planung, Organisation und Betreuung während der Urnenbeisetzung | 195,- |
Summe Eigenleistungen (inkl. MwSt.) | 1.249,- |
Fremdleistungen | |
Einäscherung des Verstorbenen im Krematorium | 534,- |
Amtsärztliche Untersuchung | 61,- |
Summe Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 595,- |
Gesamtsumme Eigen- und Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 1.844,- |
Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit dem Bestatter Steffen Grossmann e.K., Am Ruhestein 4, 60529 Frankfurt am Main dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRB 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.
Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung: 06151 3082422 oder 0160 96400011
In unserer Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie einer blauen Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Eine grundlegende Entscheidung im Trauerfall ist die Bestattungsform und die Grabart. Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Möglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Bestattungsform und Grabart birgt Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig diese im Vorfeld eingehend zu besprechen, um dann eine Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Auf diese Weise erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten. Nutzen Sie unsere Angebotsanfrage:
Eigenleistungen:
Für einen Sarg, Decke und Kissen sowie Sarginnenausstattung, das Ankleiden und Einbetten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen, eine Schmuckurne, die Aufbahrung bei der Abschiednahme, Überführungen zum Friedhof oder Krematorium, Nutzung der Kühlungsräume, Erledigung der Bestattungsformalitäten, Planung und Betreuung der Trauerfeier, usw.
Fremdleistungen:
Blumenschmuck zur Trauerfeier, Trauerredner oder Trauerrednerin, Trauerdrucksachen, Traueranzeige in der Tageszeitung, Organist zum Orgelspiel, Einäscherungsgebühren des Krematoriums, usw.
Gebühren:
Grabnutzungsgebühren, Beisetzungsgebühren, Trauerhallennutzung, Grabverlängerungsgebühren, Sterbeurkunden, Leichenschauschein sowie zweite amtsärztliche Untersuchung, usw.
Der Gesamtpreis einer Bestattung inklusive Friedhofsgebühren ist für Bestatter ohne Informationen über den beisetzenden Friedhof sowie der gewünschten Grabart nicht möglich. Dies liegt daran das jede Gemeinde oder Stadt über eine eigene Friedhofssatzung verfügt. Die Friedhofsgebührenordnung bestimmt alle Preise für erbrachte Leistungen auf den jeweiligen Friedhöfen. Die Friedhofskosten werden insbesondere durch den Neuerwerb einer Grabstätte oder die Verlängerung von Nutzungsrechten an einem Grab bestimmt. Folgerichtig kann ein Bestattungsunternehmen ohne Kenntnisse über den beisetzenden Friedhof diese Gebühren nicht kalkulieren.
Allerdings ist es jeder Pietät sehr wohl möglich Preise für seine Eigenleistungen im Vorfeld zu nennen. Wie beispielsweise die Kosten für einen Sarg, eine Urne oder die Erledigung von Bestattungsformalitäten, selbst die Kostenpauschale für Überführungsdienste innerhalb festgelegter Umkreise können genannt werden. Insbesondere Bestattungsartikel wie Särge, Urnen und Talare haben einen vom Friedhof unabhängigen festen Preis. Kurzum; jedes Bestattungsunternehmen kann all seine Beerdigungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikel im Vorfeld kalkulieren und in einer Preisliste für jeden Interessierten zugänglich veröffentlichen.
Wir als Darmstädter Pietät haben daher eine offene Preisliste und bieten eine eingehende Beratungsleistung. Sodass es jedem Interessierten sowie Trauernden möglich ist, sich ein eigenes Bild zu machen, zu vergleichen und eine bewusste Entscheidung für einen Bestatter oder anderen Fachbetrieben aus dem Bestattungswesen treffen zu können. Die Preise unserer Bestattungsdienstleistungen und Bestattungsartikel teilen wir Ihnen bereits verbindlich auf unserer Internetseite in der jeweiligen Rubrik mit. Alle Leistungen können im persönlichen Beratungsgespräch (auch bei Ihnen zu Hause) besprochen und beauftragt werden.